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KONTAKT |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. |
Allgemeine
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Die nachstehenden
Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte
Geschäftsverbindung
mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für
den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen
Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende
Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener
Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser
Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
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2. |
Angebote und Lieferung
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a) |
Unsere Angebote
erfolgen freibleibend.
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b) |
Von unseren
Vertretern vermittelte Aufträge werden für uns wirksam, wenn wir sie
entweder schriftlich bestätigen oder wenn wir die
Aufträge ausführen.
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c) |
Werden
wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs,- Fabrikations-
oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten
behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen,
Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist
angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten,
wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich
eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat
schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist
erfüllen.
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d) |
Wird
uns die Vertragserfüllung
aus den in Abs. c) genannten Gründen ganz oder teilweise
unmöglich, so werden wir von unserer Lieferfrist frei.
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e) |
Von der
Behinderung nach c) und der Unmöglichkeit nach d) werden wir den Käufer
umgehend verständigen.
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f) |
Schadensersatzforderungen
des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung
sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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g) |
Ist der
Käufer mit der
Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind
wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum
Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu
sein.
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h) |
Arbeitskämpfe, Krieg,
Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen,
Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie-
oder Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer
Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die
wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die
Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur
Vertragserfüllung.
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i) |
Zu Teillieferungen sind wir
berechtigt. |
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Kleinmengenzuschlag:
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a) |
Der Mindestauftragswert beträgt
Euro 50,00 netto.
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b) |
Aufträge unter diesen
Betrag werden mit einem Mindermengenzuschlag von Euro 15,00
abgerechnet.
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3. |
Preise
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Die Berechnung erfolgt zu
den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, sofern hierüber
keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Abreden über
Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit
im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers oder
ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.
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4. |
Zahlung
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a) |
Die Rechnungen sind zahlbar:
10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto. Skonto gewähren
wir nur, wenn andere fällige Rechnungen von uns nicht
mehr offen stehen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs
der Zahlung bei uns. Bei Instandsetzungen, Ersatzlieferungen
und sonstigen Dienstleistungen gewähren wir keinen
Skonto.
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b) |
Bei Zahlungsverzug des Käufers
sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
jedoch 7% pro Jahr zu berechnen.
|
c) |
Wir behalten uns vor, über
die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall
zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift
erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel
berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsgebühren.
Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen
Protest übernehmen wir nicht.
|
d) |
Für den Fall, dass ein
Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst
wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die
nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr
rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung auch
wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind sofort
fällig stellen.
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e) |
Zur Entgegennahme von Zahlungen
sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht
oder unsere Handelsvertreter bzw. Vertreter unter Verwendung
unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
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f) |
Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn
wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig
festgestellt worden ist.
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5. |
Eigentumsvorbehalt
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a) |
Die Ware bleibt unser Eigentum
bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem
Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
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b) |
Im Falle einer Verarbeitung
oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947
und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen,
steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in
Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer zu. Der Käufer verwahrt
die Sache unentgeltlich für uns.
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c) |
Der Käufer darf die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und
zwar gegen sofortige Zahlung oder Eigentumsvorbehalt, veräußern;
zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung
und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
|
d) |
Der Käufer tritt schon
jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
(Weiterverkaufspreis zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer)
einschließlich der entsprechenden Forderungen aus
Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den
Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen
mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis
verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des
Betrages, den wir dem Käufer für die missveräußerte
Vorbehaltsware zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet
haben.
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e) |
Für den Fall, dass die
Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein
Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer
hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent
gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt
in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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f) |
Der Käufer ist bis auf
Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen
einzuziehen, eine Abtretung oder Pfändung dieser Forderung
ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
Für den Fall, dass beim Käufer Umstände
eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung
nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser
Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu
benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen
vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben.
Zu diesem Zweck hat der Käufer uns ggf. Zutritt zu
seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.
Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind wir auch berechtigt,
die Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.
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g) |
Bei Vorliegen der in Abs.
f), Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer
Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware
zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware
zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
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h) |
Übersteigt der Wert dieser
Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20%
werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf
Verlangen des Käufers freigeben.
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i) |
Der Käufer hat uns den
Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen
Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder
Weise bei der Intervention zu unterstützen.
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j) |
Die Kosten für die Erfüllung
der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung
aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks
Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen
trägt der Käufer.
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6. |
Verpackung und Versand
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a) |
Die Verpackung erfolgt nach
fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung
und Ersatzverpackung, z.B. für unverpackt eingelieferte
Reparaturgegenstände, werden zum Selbstkostenpreis
berechnet. Für bestimmte transportempfindliche Artikel
wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und nach unverzüglicher
frachtfreier Rücksendung gutgeschrieben.
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b) |
Bei Bestellungen unter Euro
50,00 wird ein Mindermengenzuschlag zuzüglich Portokosten
berechnet.
Bei Bestellungen ab Euro 350,00 Netto-Warenwert
wird frei Post- oder Bahnstation des Empfängers geliefert.
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c) |
Soweit der Käufer eine
besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten
wir uns vor, ihm die uns entstehenden Mehrkosten zu berechnen.
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d) |
Die Liefermenge kann aus produktionstechnischen
Gründen bei Sonderartikeln um 15% über- oder
unterschritten werden.
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7. |
Gefahrübergang
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Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Ware unser Werk oder unsere Auslieferungsläger
verlässt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger
Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.
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8. |
Mängelhaftung
und Schadenersatz
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a) |
Die Ware wird in der Ausführung
und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit
der Lieferung üblich ist.
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b) |
Unsere Lieferungen sind nach
Empfang auf ihre Ordnungsgemäßgkeit zu überprüfen.
Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel
können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich
beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind
innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
|
c) |
Die Gewährleistungspflicht
entfällt, wenn Eingriffe oder Änderungen an der
gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden oder
wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung
des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
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d) |
Bei berechtigter Beanstandung
beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose
Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen
der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
|
e) |
Eine weitergehende Haftung,
insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten
Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden
an privat genutzten Sachen nach dem Produktionsgesetz oder
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet
wird.
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f) |
Die Einsendung der beanstandeten
Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
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g) |
Durch Instandsetzung der gelieferten
Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen
nicht unterbrochen.
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9. |
Instandsetzung, Reparaturen
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a) |
Eine Instandsetzung oder Reparatur
erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht
vorliegt.
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b) |
Bei mangelhafter Instandsetzung
oder Reparatur sind offensichtliche Mängel spätestens
innerhalb von 7 Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden.
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6
Monaten geltend zu machen.
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c) |
Schadensersatzansprüche
werden nur entsprechend Ziff. 8d), Satz 2 anerkannt.
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10. |
Sonstige Schadensersatzansprüche
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a) |
Anderweitige Schadensersatzansprüche
des Käufers gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund
- sind ausgeschlossen.
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b) |
Dies gilt nicht, soweit z.B.
bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten
Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend
gehaftet wird.
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11. |
Weiterverkauf
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Der Käufer ist verpflichtet,
sich beim Vertrieb der Ware, die unser Warenzeichen trägt,
aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der geltenden
Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden
können.
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12. |
Warenkennzeichnung,
Ausfuhrbeschränkung
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Eine Veränderung unserer
Ware, eine Entfernung unserer Prägung oder Stempelung
auf Waren oder Faltschachteln sowie jede Sonderstempelung,
die als Ursprungzeichen des Käufers oder eines Dritten
gelten oder den Anschein erwecken können, dass es
sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
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13. |
Auslandsgeschäfte
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Die Bestimmungen der Haager
Abkommen über internationale Kaufverträge finden
keine Anwendung.
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14. |
Wirksamkeit
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Sollten einzelne dieser Bedingungen
- gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
nicht berührt.
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15. |
Gerichtsstand
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Gerichtsstand für alle
im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch
aus Rücktritt sich ergebenden Streitigkeiten ist Ratingen,
wenn der Käufer Vollkaufmann ist.
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PAHL GmbH
Am Rosenbaum 31
D-40882 Ratingen
Gerichtsstand Ratingen
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Für die vertraglichen
Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
insbesondere gelten die Vorschriften des BGB und des HGB.
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Gemäß unseren Verkaufs-
und Lieferbedingungen bleibt die gelieferte Ware bis zur
restlosen Bezahlung unser Eigentum. Gerichtsstand für
beide Teile ist Ratingen.
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