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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Allgemeine

 

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.

2.

Angebote und Lieferung

a)

Unsere Angebote erfolgen freibleibend.

b)

Von unseren Vertretern vermittelte Aufträge werden für uns wirksam, wenn wir sie entweder schriftlich bestätigen oder wenn wir die Aufträge ausführen.

c)

Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs,- Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.

d)

Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Abs. c) genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferfrist frei.

e)

Von der Behinderung nach c) und der Unmöglichkeit nach d) werden wir den Käufer umgehend verständigen.

f)

Schadensersatzforderungen des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

g)

Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

h)

Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- oder Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung.

i)

Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.


 

Kleinmengenzuschlag:

a)

Der Mindestauftragswert beträgt Euro 50,00 netto.

b)

Aufträge unter diesen Betrag werden mit einem Mindermengenzuschlag von Euro 15,00 abgerechnet.

3.

Preise

 

Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.

4.

Zahlung

a)

Die Rechnungen sind zahlbar: 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto. Skonto gewähren wir nur, wenn andere fällige Rechnungen von uns nicht mehr offen stehen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Bei Instandsetzungen, Ersatzlieferungen und sonstigen Dienstleistungen gewähren wir keinen Skonto.

b)

Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% pro Jahr zu berechnen.

c)

Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsgebühren. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.

d)

Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind sofort fällig stellen.

e)

Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht oder unsere Handelsvertreter bzw. Vertreter unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.

f)

Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

5.

Eigentumsvorbehalt

a)

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

b)

Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.

c)

Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.

d)

Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer) einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die missveräußerte Vorbehaltsware zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet haben.

e)

Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

f)

Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, eine Abtretung oder Pfändung dieser Forderung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Käufer uns ggf. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind wir auch berechtigt, die Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.

g)

Bei Vorliegen der in Abs. f), Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.

h)

Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20% werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.

i)

Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.

j)

Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.

6.

Verpackung und Versand

a)

Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung und Ersatzverpackung, z.B. für unverpackt eingelieferte Reparaturgegenstände, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für bestimmte transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und nach unverzüglicher frachtfreier Rücksendung gutgeschrieben.

b)

Bei Bestellungen unter Euro 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag zuzüglich Portokosten berechnet.

Bei Bestellungen ab Euro 350,00 Netto-Warenwert wird frei Post- oder Bahnstation des Empfängers geliefert.

c)

Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die uns entstehenden Mehrkosten zu berechnen.

d)

Die Liefermenge kann aus produktionstechnischen Gründen bei Sonderartikeln um 15% über- oder unterschritten werden.

7.

Gefahrübergang

 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder unsere Auslieferungsläger verlässt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.

8.

Mängelhaftung und Schadenersatz

a)

Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.

b)

Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsgemäßgkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.

c)

Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Eingriffe oder Änderungen an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden oder wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.

d)

Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

e)

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produktionsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

f)

Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.

g)

Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.

9.

Instandsetzung, Reparaturen

a)

Eine Instandsetzung oder Reparatur erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt.

b)

Bei mangelhafter Instandsetzung oder Reparatur sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 7 Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.

c)

Schadensersatzansprüche werden nur entsprechend Ziff. 8d), Satz 2 anerkannt.

10.

Sonstige Schadensersatzansprüche

a)

Anderweitige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

b)

Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

11.

Weiterverkauf

 

Der Käufer ist verpflichtet, sich beim Vertrieb der Ware, die unser Warenzeichen trägt, aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden können.

12.

Warenkennzeichnung, Ausfuhrbeschränkung

 

Eine Veränderung unserer Ware, eine Entfernung unserer Prägung oder Stempelung auf Waren oder Faltschachteln sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungzeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken können, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.

13.

Auslandsgeschäfte

 

Die Bestimmungen der Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.

14.

Wirksamkeit

 

Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

15.

Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch aus Rücktritt sich ergebenden Streitigkeiten ist Ratingen, wenn der Käufer Vollkaufmann ist.

 

PAHL GmbH
Am Rosenbaum 31
D-40882 Ratingen
Gerichtsstand Ratingen

 

Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere gelten die Vorschriften des BGB und des HGB.

 

Gemäß unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt die gelieferte Ware bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Gerichtsstand für beide Teile ist Ratingen.


 
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